Fonds de Roulement: neue Darlehensbedingungen
02.07.2020
Mit dem neuen Rahmenkredit von 250 Millionen für den Fonds de Roulement wurden per 1. Juli 2020 auch die Bedingungen für die Vergabe von Darlehen angepasst.
Dank den zusätzlichen Mitteln kann das im Jahr 2017 eingeführte Darlehenslimit pro Projekt von drei auf fünf Millionen Franken angehoben werden. Zudem honoriert das Programm zusätzliche energetische Standards mehr als früher und vergibt einen höheren Darlehensbetrag pro Wohnung bei Immobilienerwerben. Ausserdem werden wieder reine Innenrenovationen von Liegenschaften unterstützt.
Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO hat die Details zu den aktualisierten Darlehensbedingungen sowie weitere Hinweise in seinem Merkblatt zusammengefasst. Es kann hier heruntergeladen werden.
Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO hat die Details zu den aktualisierten Darlehensbedingungen sowie weitere Hinweise in seinem Merkblatt zusammengefasst. Es kann hier heruntergeladen werden.